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Einschränkungen im Bereich Ringstraße / Weidenweg

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 27.05.24, 07:00 Uhr bis 31.08.2024 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung: – Vollsperrung der Straßen

            -Herrmannstraße ab WH-Gebäude bis einschließlich Abzweig Weidenweg 27.05.24- 21.06.24
            -Ringstraße nach Abzweig Weidenweg bis Abzweig Teichweg 24.06.24- 02.08.24
            -Weidenweg 05.08.24- 31.08.24

  1. Grund: Verlegung Fernwärme
  2. Sonstiges: Fußgänger können die Baustelle passieren
  3. Umleitung: keine
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Einschränkungen im Bereich Ringstraße / Weidenweg