Vollsperrung B97 zwischen Neukollm und Neue Straße Bröthen
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 03.07. 07:00 bis 19.07.2024 20:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung: Vollsperrung zwischen Neukollm und der Neuen Straße Bröthen
- Grund: Erneuerung der Deckschicht
- Sonstiges: Das Erreichen der Grundstücke in diesem Bereich ist nur fußläufig möglich. Im Kreuzungsbereich der B 97/ S 198 (Neukollm) wird der Verkehr mit einer Baustellenlichtsignalanlage geregelt.
- Umleitung: Eine Umleitung für den Schwerverkehr wird großräumig ausgeschildert. Für den PKW-Verkehr wird eine Umleitung über Bröthen und Schwarzkollm ausgeschildert.