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Vollsperrung B97 zwischen Neukollm und Neue Straße Bröthen

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 03.07. 07:00  bis  19.07.2024  20:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung: Vollsperrung zwischen Neukollm und der Neuen Straße Bröthen
  1. Grund: Erneuerung der Deckschicht
  1. Sonstiges: Das Erreichen der Grundstücke in diesem Bereich ist nur fußläufig möglich. Im Kreuzungsbereich der B 97/ S 198 (Neukollm) wird der Verkehr mit einer Baustellenlichtsignalanlage geregelt.
  1. Umleitung: Eine Umleitung für den Schwerverkehr wird großräumig ausgeschildert. Für den PKW-Verkehr wird eine Umleitung über Bröthen und Schwarzkollm ausgeschildert.
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Vollsperrung B97 zwischen Neukollm und Neue Straße Bröthen