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Coronavirus (Grafik)

Corona-Virus – Aktuelle Hinweise der Stadt; Stand 17. März 2020

Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation wegen der Ausbreitung des Corona-Virus und zur Unterbrechung von Infektionsketten haben verschiedene Behörden die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen getroffen und Empfehlungen gegeben:

Maßnahmen und Empfehlungen der Bundes- und Landesbehörden

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/leitlinien-zum-kampf-gegen-die-corona-epidemie-1730942


Der Freistaat Sachsen schließt per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt ebenso alle Veranstaltungen. Die entsprechende Verfügung des Gesundheitsministeriums gilt ab 19. März 2020, Null Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020. Ziel ist es, das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren.

Für den Publikumsverkehr werden geschlossen: Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen.
Der Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen wird untersagt.

Geöffnet bleiben: Gaststätten in der Zeit von 6 bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf. Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Zu finden ist die Allgemeinverfügung in Kürze über folgenden Link

https://www.staatsregierung.sachsen.de/coronavirus-in-sachsen.html


Auf der Grundlage eines Erlasses des Freistaates Sachsen werden alle Schulen und Kitas im Landkreis Bautzen ab Mittwoch, 18.03.2020, bis 17. April 2020 geschlossen. Dies gilt auch für Kindertagespflegepersonen. Alle Betreuungsangebote entfallen, es wird für Kinder, Schüler, Studenten ein Betretungsverbot ausgesprochen. Eine Notbetreuung wird nur auf Antrag begrenzt für Beschäftigte der Sektoren der Kritischen Infrastruktur angeboten. Hierfür ist ein Nachweis des Arbeitgebers notwendig. Die Bestätigung muss der Einrichtung spätestens einen Arbeitstag nach Antragstellung vorliegen.

www.sms.sachsen.de/coronavirus.html

Maßnahmen der Stadt Hoyerswerda

Neben den Einschränkungen im Bürgerverkehr (Schließung der Dienststellen der Stadtverwaltung Hoyerswerda für den Bürgerverkehr vom 16.03.2020 bis voraussichtlich 09.04.2020) wurden nachfolgende Entscheidungen getroffen:

Sitzungen des Stadtrates und seiner Gremien sowie der Ortschaftsräte

Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen über das Verbot von nicht unter freiem Himmel stattfindenden Veranstaltungen und die Meldepflicht von Veranstaltungen auf dem Gebiet des Landkreises Bautzen vom 13.03.2020 werden im Zeitraum vom 17.03.2020 bis 09.04.2020 die Sitzungen des Stadtrates und seiner Gremien (Ältestenrat, Ausschüsse, Beiräte) sowie des Jugendstadtrates und der Ortschaftsräte abgesagt.

Martha-Ehrung

Die für den 18.03.2020 anberaumte Veranstaltung zur diesjährigen Martha-Ehrung findet nicht statt und wird auf einen noch festzulegenden Termin verschoben.

Besuche bei Altersjubilaren

Die persönlichen Besuche bei Altersjubilaren (90., 95. und ab 100. Geburtstag) und hohen Ehe-Jubiläen durch den Oberbürgermeister bzw. seine haupt- und ehrenamtlichen Stellvertreter finden ab sofort und bis auf Weiteres nicht statt. Die Übermittlung von Glückwünschen erfolgt schriftlich.
Für diese Maßnahme, die dem besonderen Schutz der hochbetagten Menschen gilt, wird um Verständnis gebeten.

Wichtige Hotlines

Für Fragen zu Schulschließungen ist der Schulleiter der Schule der erste Ansprechpartner. Für Anfragen steht darüber hinaus die Hotline des Landesamtes für Schule und Bildung unter 03591 621555 zur Verfügung.

Das Corona-Bürgertelefon des Landkreises Bautzen ist ab sofort von Montag bis Freitag täglich von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr zu erreichen. 03591 5251-12121 (Fragen zur Kinderbetreuung werden hier nicht beantwortet.)

Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910-1100.

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Corona-Virus – Aktuelle Hinweise der Stadt; Stand 17. März 2020